AUFLÖSUNG PER 31.12.2022
Die Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2022 hat einstimmig die Auflösung des Verbands beschlossen. Damit gehören die Chöre des CASW ab 1. Januar 2023 keinem Verband mehr an.
Es erfolgt KEIN automatischer Übergang zur Direktmitgliedschaft beim Aargauischen Kantonalgesangverein.
Chöre, die weiterhin Mitglied des Aargauischen Kantonalgesangvereins bleiben möchten, können mit folgendem Formular die Direktmitgliedschaft beantragen: